Hier der Link zum FLVW:

https://www.flvw.de/news/detail/lockerungen-im-lockdown-was-jetzt-im-sport-gilt/

Auszug aus dem Brief des Fußballverbandes

  • Einzelsportler, 2 Personen (auch aus zwei unterschiedlichen Haushalten), beliebig viele Personen eines Hausstandes oder maximal 5 Personen aus 2 verschiedenen Hausständen dürfen ohne Abstand Sport treiben.
  • Das Training eines Einzelsportlers/ einer Einzelsportlerin durch eine*n Trainer*in/ Übungsleiter*in (z.B. Torwart-Training oder leichtathletisches Einzeltraining) ist möglich.

 

 Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren dürfen als Gruppe gemeinsam Sport treiben. Diese Gruppe darf zusätzlich von max. 2 Übungsleiter*innen/ Trainer*innen/ Aufsichtspersonen betreut werden.

  • Zwischen diesen Personen/Gruppen, die gleichzeitig auf einer Sportanlage Sport treiben, ist zwingend dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

 

Die Verantwortung für die Regeleinhaltung liegt beim Verein (auf vereinseigenen Anlagen) bzw. bei der Kommune (auf kommunalen Anlagen). Zuständig für die Öffnung der Sportanlagen sind die örtlichen Ordnungsbehörden (§17). Die beim Re-Start 2020 erprobten Hygienekonzepte der Vereine sollten hierbei notwenige Hilfestellung und Orientierung geben.

Die Rasenplätze in Donop und Voßheide sind weiterhin gesperrt !!